Stockwerkeigentum: Sanierungen erfolgreich meistern

Der Schweizer Stockwerkeigentümerverband und Amstein + Walthert führten im letzten November in Zürich ein Seminar zum Thema Gebäudesanierung durch. Geht es um Sanierungen im Stockwerkeigentum, kommen einige Punkte zusammen: Zum einen gilt die korrekte Gebäudeanalyse und Zustandserfassung als elementare Voraussetzung. Nur auf Grundlage einer exakten und fachgerechten Beurteilung kommt man Schritt für Schritt zu einer guten Kosten- und Massnahmenplanung. Wichtig ist weiter, dass eine einmal gewählte Erneuerungsstrategie und das weitere Vorgehen von den Stockwerkeigentümern mitgetragen werden kann.

Stockwerkeigentum: Gebäudeanalyse

Laut Daten von Amstein + Walthert liegen die aktuellen Investitionen in die bauliche Erneuerung in der Schweiz insgesamt zu tief. Die aktuelle Quote liegt bei etwa 0,6 Prozent des Anlagewertes, nötig wären laut den Experten aber 1,5 bis 2 Prozent. Gerade für Mehrfamilienhäuser im Stockwerkeigentum müssten eine regelmässige Gebäudeanalyse und Wartung selbstverständlich sein, erläuterte Andreas Baumgartner von Amstein + Walthert: «Im Grunde genommen verhält es sich bei Gebäuden ähnlich wie mit Autos – regelmässige Wartung und Service sind ganz einfach zwingend.»

Dominik Romang, Rechtsanwalt und Präsident des Schweizer Stockwerkeigentümerverbands, wies auf die rechtlichen und finanziellen Aspekte hin. Längerfristig müsste es selbstverständlich sein, Reserven für spätere Erneuerungen zu bilden. «Das ist im Prinzip wie mit dem Alterssparen», so Dominik Romang, «je früher Sie damit anfangen, umso besser.» Ein wichtiges Instrument im Stockwerkeigentum ist in dieser Hinsicht der Erneuerungsfonds der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Ob es einen solchen Fonds gibt und in welchem Umfang er dotiert sein soll, wird im Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft geregelt. Die Praxis im Stockwerkeigentum sieht aber manchmal so aus, dass die Verkäufer und Generalunternehmer die erste Fassung eines Reglements vorgeben. «Die in den Reglementen formulierten Beiträge sind daher oft zu tief angesetzt», sagte Dominik Romang an dem Seminar vor Stockwerkeigentümern. Entscheidend sei, die für jedes Gebäude individuell passende Grössenordnung zu bestimmen und die Einlagen in den Erneuerungsfonds danach zu richten.

Stockwerkeigentum & Erneuerungsfonds

Das Musterreglement Stockwerkeigentum des Schweizer Stockwerkeigentümerverbandes sieht folgende Standardregelung vor: Die Einlagen in den Erneuerungfonds sollten mindestens 0.4 % des Gebäudeversicherungswertes betragen, solange der Wert des Erneuerungsfonds weniger als 6 % des Gebäudeversicherungswertes beträgt. – Da aber jedes Mehrfamilienhaus hinsichtlich Zustand, Baujahr und Alterungsprozess der Bauteile individuell zu betrachten ist, sollten die Stockwerkeigentümer die für ihr Objekt passende Grössenordnung ins Reglement nehmen. Die detaillierten Unterlagen aus dem Seminar sind im geschützten Login-Bereich für Mitglieder zugänglich. Werden Sie jetzt Mitglied!

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