FAQ Stockwerkeigentum: Kosten und Finanzen

Nach welchem Verteilschlüssel werden die Kosten einer Stockwerkeigentümergemeinschaft auf die Stockwerkeigentümer aufgeteilt?
Das Gesetz hat für die Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten die Wertquoten vorgesehen. Die Kostenverteilung nach Wertquoten ist jedoch in der Praxis nicht für alle Kostenpositionen sinnvoll (z.B. TV-Gebühren, Heizkosten). In den meisten Reglementen wird deshalb die gesetzliche Vorschrift abgeändert, und es werden spezielle Kostenverteilschlüssel festgelegt. Eine allgemeine Orientierung zu wichtigen Regelungen im Stockwerkeigentum gibt Ihnen unser Musterreglement: Musterreglement.

Ich habe zum Kauf einer Neubauwohnung eine Anzahlung von 30 000 Franken geleistet, habe es mir jetzt aber anders überlegt. Kann ich das Geld zurückfordern?
Die meisten Juristen sind der Auffassung, dass solche branchenüblichen Reservationszahlungen ungültig sind. Denn nach Gesetz (OR, Artikel 216) bedarf ein Grundstückskauf der öffentlichen Beurkundung, damit er gültig ist. Andere Rechtsexperten finden, dass Reservationszahlungen nicht ohne weiteres zurückerstattet werden müssen – denn immerhin unterzeichnet ein Kaufinteressent eine solche Vereinbarung freiwillig und müsste sich auch als Laie über die gesetzlichen Bestimmungen informiert haben. Wenn Sie Ihre Zusage zurückziehen, müssen Sie zumindest befürchten, dass der Unternehmer gewisse Vorleistungen verrechnet, etwa für eine Baueingabe, individuelle Anpassungen, das Zeichnen von Plänen. Wenn es bloss ein oder zwei normale Verkaufsgespräche waren, muss der Unternehmer Ihnen die Anzahlung ohne Abzug zurückerstatten.

Wer muss die Reparatur des Flachdachs zahlen? Der Nachbar über mir mit Terrasse und Attikawohnung verweigert eine Kostenbeteiligung. Die Reparatur wird wegen ihm teurer, weil noch seine schwere Terrassenbepflanzung im Weg ist. Es geht um mehrere Zehntausend Franken.
Sanierung und Reparatur gemeinsamer Gebäudeteile sind Sache der Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer. Dazu gehören Bauteile, die für das Gebäude und dessen Festigkeit wesentlich sind, etwa die Fassade oder das Dach. So muss die Gemeinschaft für diejenigen Bauteile aufkommen, welche für die Konstruktion des Dachs und des Gebäudes notwendig sind. Im vorliegenden Fall zählen dazu die Betondecke, Wärmedämmung und Wasserisolation sowie zuoberst eine Schutzschicht aus Kies oder Mörtel. Der Stockwerkeigentümer im oberen Geschoss muss indes für diejenigen Kosten aufkommen, die daraus entstehen, weil er das Flachdach als Terrasse nutzt. Konkret muss er also den Aufwand für das Abräumen der Terrasse übernehmen.

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