Häufig gestellte Fragen

Mit welcher Mehrheit werden die Beschlüsse an der Stockwerkeigentümerversammlung gefasst?
(Andere Mehrheiten durch Regelung im Reglement möglich)

  1. Einfache Mehrheit:
    Mehrheit der an der Versammlung anwesenden Eigentümer
  2. Qualifizierte Mehrheit:
    Mehrheit der an der Versammlung anwesenden Eigentümer,
    welche gleichzeitig die Mehrheit aller Wertquoten vertreten.
  3. Einstimmigkeit:
    Zustimmung aller Stockwerkeigentümer

Mit welcher Mehrheit kommen Beschlüsse auf dem Zirkularweg zustande?
Die Zirkularbeschlüsse bedürfen der Einstimmigkeit.

Nach welchem Verteilschlüssel werden die Kosten einer Stockwerkeigentümergemeinschaft auf die Stockwerkeigentümer aufgeteilt?
Das Gesetz hat für die Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten die Wertquoten vorgesehen. Die Kostenverteilung nach Wertquoten ist jedoch in der Praxis nicht für alle Kostenpositionen sinnvoll (z.B. TV-Gebühren, Heizkosten). In den meisten Reglementen wird deshalb die gesetzliche Vorschrift abgeändert und es werden spezielle Kostenverteilschlüssel festgelegt.

Hat ein Stockwerkeigentümer bei einem Verkauf seiner Stockwerkeinheit Anspruch auf Rückerstattung seiner Einlagen in den Erneuerungsfonds?
Der Erneuerungsfonds gehört der Stockwerkeigentümergemeinschaft, welche auch über die Anlage und die Verwendung der Fondsgelder bestimmt. Der einzelne Stockwerkeigentümer hat keinen Anspruch auf die Rückerstattung seiner Fondseinlage.

Welche Kompetenzen kommen der Verwaltung zu?
Die Kompetenzen der Verwaltung ergeben sich aus dem Gesetz, dem Reglement und aus dem Verwaltungsvertrag.

Welche Kompetenzen hat der Ausschuss oder der Delegierte?
Grundsätzlich hat der Ausschuss und der Delegierte keine Kompetenzen. Beide können aber durch das Reglement oder die Stockwerkeigentümerversammlung (Versammlungsbeschluss) mit Kompetenzen ausgestattet werden (z.B. Durchführung einer Renovation, Suche und Anstellung einer Verwaltung).

Wie werden die Wertquoten festgelegt?
Die Wertquoten müssen bei der Begründung des Stockwerkeigentums vorliegen. Vorschriften über die Art und Weise der Berechnung der Wertquoten gibt es nicht. Als Grundlage der Berechnung dienen in der Praxis oft die Grundfläche, Grundriss, die Lage und Ausrichtung der Räume, das Stockwerk der Wohnung etc..

Vorteile als Mitglied

Als Mitglied profitieren Sie von unseren vielfältigen Angeboten und haben die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte und Pflichten als Stockwerkeigentümer zu informieren. Für einen Mitgliederbeitrag von lediglich 75 Franken erhalten Sie kostenlose Rechtsauskunft von namhaften Experten!

[Zum Anmeldeformular…]