Erneuerungsfonds Stockwerkeigentum

Der Zahn der Zeit nagt an allen Wohnhäusern. Wer klug ist, legt deshalb schon früh finanzielle Reserven für spätere Erneuerungen an.
Regelmässige Einlagen in den Erneuerungsfonds sind zu empfehlen, um der Altersentwertung der Gebäude zu begegnen. Nach einer Nutzungsperiode von 20 bis 30 Jahren sind meist umfangreiche Renovationen fällig (Dach, Haustechnik oder Gebäudehülle), die die Stockwerkeigentümer entweder aus dem Erneuerungsfonds oder über eine direkte Kostenbeteiligung finanzieren müssen. Wenn Sie eine bestehende, ältere Eigentumswohnung kaufen, sollten Sie sich vorgängig nach den Rückstellungen der Stockwerkeigentümergemeinschaft erkundigen.

Empfehlung zum Erneuerungsfonds
Der Schweizer Stockwerkeigentümerverband (SSTV) empfiehlt eine jährliche Einlage von mindestens 0,4 Prozent des Gebäudeversicherungswertes pro Jahr. Im Musterregeglement des Verbandes zum Stockwerkeigentum findet sich die Formulierung, dass die Höhe der jährlichen Einlage durch Beschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft festzulegen ist. Wörtlich heisst es weiter im Reglement: «…mindestens 0.4 % des Gebäudeversicherungswertes, solange der Wert des Erneuerungsfonds weniger als 6 % des Gebäudeversicherungswertes beträgt.»

Die Einlagen in den Erneuerungsfonds dienen letztlich der Werterhaltung und sichern die Finanzierung späterer Sanierungen. Sie sollten aber auch vom konkreten Einzelfall abhängig betrachtet werden – je nach Alter und Zustand der verschiedenen Gebäudeteile.

Erneuerungsfonds: Wer entscheidet?
Es gibt allerdings kein Anrecht darauf, dass die Gelder im Stockwerkeigentum-Erneuerungsfonds dann tatsächlich für ganz bestimmte Massnahmen, etwa eine Dachsanierung, eingesetzt werden. Über die Verwendung der Gelder im Erneuerungsfonds entscheidet grundsätzlich die Versammlung der Stockwerkeigentümer, und zwar nach den gleichen Quoren, die auch sonst für solche Entscheide gelten. Sanierungen, die eine Wertsteigerung des Objekts bedeuten, bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der Miteigentümer und die Mehrheit nach Wertquoten (qualifiziertes Mehr).

Vorlage im Musterreglement Stockwerkeigentum
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