Definition von Stockwerkeigentum

Stockwerkeigentum ist eine besondere Variante des Eigentums, die aus dem Miteigentum entwickelt wurde. Die Begründung von Stockwerkeigentum ist nur an Grundstücken möglich. Es handelt sich um Miteigentum, verbunden mit einem Sonderrecht (Nutzungsrecht) an einem örtlich begrenzten Teil des Gebäudes. Gegenstand des Sonderrechtes kann eine Wohnung sein (oder andere Räume), die in sich abgeschlossen sind und über einen eigenen Zugang verfügen. Grundsätzlich nicht Teil des Sonderrechts sind der Boden der Liegenschaft, Bauteile, welche zur konstruktiven Gliederung und Festigkeit des Gebäudes gehören, sowie die äussere Gestaltung und das Aussehen der Fassade.

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